Vor dem Antrag · Pflicht
Der außergerichtliche Einigungsversuch
Ohne ihn geht es nicht: Vor dem Antrag muss nach § 305 InsO ernsthaft versucht worden sein, sich mit allen Gläubigern auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans zu einigen. Über das Scheitern ist eine Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle vorzulegen — sie ist Zulässigkeitsvoraussetzung, kein Formblatt unter vielen.
- —Kein Formalakt: Ein realistischer Plan, der die tatsächliche Leistungsfähigkeit abbildet, wird von Gläubigern häufiger angenommen, als Betroffene erwarten — und erspart Jahre Verfahren.
- —Gescheitert ist der Versuch erst, wenn ein Gläubiger ablehnt oder die Vollstreckung fortsetzt.
Persönliche Beratung — vertraulich und ohne Vorwürfe
Bei Gericht
Ablauf nach dem Antrag
Der Eröffnungsantrag wird auf amtlichen Formularen gestellt. Das Gericht kann einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan versuchen, sieht davon aber häufig ab. Danach wird eröffnet, ein Treuhänder bestellt und das pfändbare Einkommen abgeführt.
Ist das Vermögen so gering, dass nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt sind, werden diese auf Antrag nach § 4a InsO gestundet. Niemand muss aus finanzieller Not auf ein Verfahren verzichten.
Zum Antrag gehören- —Vermögensübersicht und Verzeichnis aller Gläubiger und Forderungen
- —Schuldenbereinigungsplan
- —Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
- —Antrag auf Restschuldbefreiung — zwingend mitzustellen
- —Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO
Schutzmechanik
Was pfändbar ist — und was bleibt
Abgeführt wird nur der pfändbare Teil des Einkommens — die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich angepasst und berücksichtigen Unterhaltspflichten.
Bleibt geschützt- —Der Grundfreibetrag — automatisch geschützt, wenn das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird
- —Hausrat und Arbeitsmittel — in der Regel unangetastet
- —Ein angemessenes Fahrzeug — in der Regel unangetastet
Wird abgeführt- —Der pfändbare Teil des Einkommens — an den Treuhänder
- —Pfändbares Vermögen — wird im Verfahren verwertet
Ein P-Konto sollte vor dem Verfahren eingerichtet werden — die Umwandlung ist bei jeder Bank kostenfrei möglich und schützt sofort.
Das Ziel
Nach drei Jahren
Seit der Reform von 2020 dauert die Wohlverhaltensphase einheitlich drei Jahre — unabhängig davon, ob eine Quote erreicht wird. Wer die Obliegenheiten erfüllt, erhält die Restschuldbefreiung nach § 300 InsO.
Nicht erfasst bleiben unter anderem- —Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung
- —Geldstrafen
- —Unterhaltsrückstände bei vorsätzlicher Pflichtverletzung
Rechtsgrundlagen§ 304 InsO · Anwendungsbereich§ 305 InsO · Einigungsversuch§ 4a InsO · Kostenstundung§ 300 InsO · Restschuldbefreiung§ 301 InsO · Wirkung der Befreiung