Amtsgericht Charlottenburg  ·  HRB 203168 B
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Leistung I · Verfahrensart

Verbraucherinsolvenz.

Das vereinfachte Verfahren nach § 304 InsO für Privatpersonen und ehemals Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen. Vor dem Gericht steht hier immer der Versuch, sich mit den Gläubigern zu einigen.

Fides Gamma GmbH — Insolvenzverwaltung · Sanierung · Treuhand Berlin · Bundesweit tätig
FürPrivatpersonen
Vorstufe · PflichtEinigungsversuch, § 305 InsO
Dauer3 Jahre bis Restschuldbefreiung
Kostenvorschuss0 € bei Stundung, § 4a InsO
Vor dem Antrag · Pflicht

Der außergerichtliche Einigungsversuch

Ohne ihn geht es nicht: Vor dem Antrag muss nach § 305 InsO ernsthaft versucht worden sein, sich mit allen Gläubigern auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans zu einigen. Über das Scheitern ist eine Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle vorzulegen — sie ist Zulässigkeitsvoraussetzung, kein Formblatt unter vielen.

  • Kein Formalakt: Ein realistischer Plan, der die tatsächliche Leistungsfähigkeit abbildet, wird von Gläubigern häufiger angenommen, als Betroffene erwarten — und erspart Jahre Verfahren.
  • Gescheitert ist der Versuch erst, wenn ein Gläubiger ablehnt oder die Vollstreckung fortsetzt.
Persönliches Beratungsgespräch in der Kanzlei — Beraterin und Mandant am Schreibtisch
Persönliche Beratung — vertraulich und ohne Vorwürfe
Bei Gericht

Ablauf nach dem Antrag

Der Eröffnungsantrag wird auf amtlichen Formularen gestellt. Das Gericht kann einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan versuchen, sieht davon aber häufig ab. Danach wird eröffnet, ein Treuhänder bestellt und das pfändbare Einkommen abgeführt.

Ist das Vermögen so gering, dass nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt sind, werden diese auf Antrag nach § 4a InsO gestundet. Niemand muss aus finanzieller Not auf ein Verfahren verzichten.

Zum Antrag gehören
  • Vermögensübersicht und Verzeichnis aller Gläubiger und Forderungen
  • Schuldenbereinigungsplan
  • Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • Antrag auf Restschuldbefreiung — zwingend mitzustellen
  • Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO
Schutzmechanik

Was pfändbar ist — und was bleibt

Abgeführt wird nur der pfändbare Teil des Einkommens — die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich angepasst und berücksichtigen Unterhaltspflichten.

Bleibt geschützt
  • Der Grundfreibetrag — automatisch geschützt, wenn das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird
  • Hausrat und Arbeitsmittel — in der Regel unangetastet
  • Ein angemessenes Fahrzeug — in der Regel unangetastet
Wird abgeführt
  • Der pfändbare Teil des Einkommens — an den Treuhänder
  • Pfändbares Vermögen — wird im Verfahren verwertet

Ein P-Konto sollte vor dem Verfahren eingerichtet werden — die Umwandlung ist bei jeder Bank kostenfrei möglich und schützt sofort.

Das Ziel

Nach drei Jahren

Seit der Reform von 2020 dauert die Wohlverhaltensphase einheitlich drei Jahre — unabhängig davon, ob eine Quote erreicht wird. Wer die Obliegenheiten erfüllt, erhält die Restschuldbefreiung nach § 300 InsO.

Nicht erfasst bleiben unter anderem
  • Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung
  • Geldstrafen
  • Unterhaltsrückstände bei vorsätzlicher Pflichtverletzung
Rechtsgrundlagen§ 304 InsO · Anwendungsbereich§ 305 InsO · Einigungsversuch§ 4a InsO · Kostenstundung§ 300 InsO · Restschuldbefreiung§ 301 InsO · Wirkung der Befreiung
Der Weg im Überblick

Vom ersten Gespräch bis zur Entschuldung.

Sechs Stationen, ein Ziel: der wirtschaftliche Neustart. Wir begleiten jeden Schritt — vom Ordnen der Unterlagen bis zum Beschluss des Gerichts.

Vertraulich · unverbindlich · Antwort innerhalb eines Werktages
1

Bestandsaufnahme

Alle Forderungen, Einkünfte und Vermögenswerte werden vollständig erfasst — auch die unangenehmen.

2

Einigungsversuch

Pflicht · § 305 InsO

Ein realistischer Schuldenbereinigungsplan geht an alle Gläubiger. Nimmt jeder an, endet es hier — ohne Gericht.

3

Antrag bei Gericht

Amtliche Formulare

Mit der Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs und dem Antrag auf Restschuldbefreiung.

4

Gerichtliches Verfahren

ca. 1 Jahr

Das vereinfachte Verfahren wird eröffnet: Ein Treuhänder verwertet vorhandenes Vermögen und zieht den pfändbaren Einkommensanteil ein.

5

Wohlverhaltensphase

bis Jahr 3

Abtretung des pfändbaren Einkommens an den Treuhänder, Erwerbsobliegenheit.

6

Restschuldbefreiung

nach 3 Jahren

Das Gericht erteilt die Befreiung: Die restlichen Verbindlichkeiten sind nicht mehr durchsetzbar (§ 301 InsO).

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