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Leistung II · § 270 InsO

Eigenverwaltung.

Die Geschäftsführung bleibt im Amt und behält die Verfügungsbefugnis; ein Sachwalter überwacht sie. Das erhält Wissen und Kundenbeziehungen — verlangt aber eine Vorbereitung, die viele Unternehmen unterschätzen.

Fides Gamma GmbH — Insolvenzverwaltung · Sanierung · Treuhand Berlin · Bundesweit tätig
Verfügungsbefugnisbleibt beim Schuldner
AufsichtSachwalter, § 274 InsO
Antragmit Planung nach § 270a
Finanzplansechs Monate
Das Prinzip

Wie sich die Eigenverwaltung unterscheidet

Im Regelverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach § 80 InsO auf den Insolvenzverwalter über. In der Eigenverwaltung bleibt sie beim Schuldner — die Rollen sind klar verteilt:

Die Geschäftsführung
  • führt das Unternehmen weiter
  • schließt Verträge
  • trifft die Sanierungsentscheidungen
Der Sachwalter
  • tritt an die Stelle des Verwalters
  • überwacht und prüft die Geschäftsführung
  • berichtet dem Gericht bei Nachteilen für die Gläubiger

Für Kunden und Lieferanten bleibt der gewohnte Ansprechpartner erhalten. Das ist der eigentliche Wert: Vertrauen und Fachwissen gehen nicht verloren — die Sanierung betreiben die, die das Geschäft kennen.

§ 270 InsO · Grundsatz§ 270a InsO · Planung§ 274 InsO · Sachwalter§ 272 InsO · Aufhebung
Arbeitssitzung im Konferenzraum: Geschäftsführung und Berater über ausgebreiteten Unterlagen
Arbeitssitzung mit der Geschäftsführung — die Sanierung bleibt im Haus
Voraussetzung · § 270a InsO

Die Eintrittskarte: die Eigenverwaltungsplanung

Seit 2021 muss dem Antrag eine vollständige Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO beiliegen. Fehlt sie oder ist sie erkennbar unrealistisch, wird der Antrag abgelehnt und ein Regelverfahren eröffnet. Diese Unterlagen entstehen nicht in einer Woche.

  • Finanzplan für sechs Monate mit Darstellung der Finanzierungsquellen
  • Konzept für die Durchführung des Verfahrens und die angestrebte Sanierung
  • Darstellung des Stands von Verhandlungen mit Gläubigern und Dritten
  • Erklärung zu Rückständen bei Arbeitnehmern, Sozialkassen, Finanzamt und Lieferanten
  • Angaben zu Vorbereitungsmaßnahmen und den dabei entstandenen Kosten
Zwei Verfahrensarten

Eigenverwaltung oder Regelverfahren

EIGENVERWALTUNG · §§ 270 FF. INSODie Führung bleibt am Steuer
  • Geschäftsführung handelt weiter selbst
  • Ein Sachwalter überwacht, statt zu übernehmen
  • Kunden- und Lieferantenbeziehungen bleiben in einer Hand
ODER
REGELVERFAHRENDer Verwalter übernimmt
  • Verfügungsbefugnis geht nach § 80 InsO über
  • Geschäftsführung scheidet aus der Steuerung aus
  • Der Regelfall ohne belastbare Vorbereitung

Voraussetzung der Eigenverwaltung ist eine belastbare Planung nach § 270a InsO — und dass keine Nachteile für die Gläubiger zu erwarten sind.

Einordnung

Wann sie sich lohnt

Sie trägt, wenn …
  • das operative Geschäft im Kern gesund ist
  • die Geschäftsführung das Vertrauen der wesentlichen Gläubiger genießt
  • das Verfahren mit Beratung sorgfältig vorbereitet wurde
Sie ist ungeeignet, wenn …
  • Buchhaltung und Zahlenwerk nicht belastbar sind
  • genau die handelnden Personen als Krisenursache gelten

Wir übernehmen entweder das Sachwalteramt oder beraten die Geschäftsführung bei Antrag, Planung und Durchführung — niemals beides im selben Verfahren.“

Unsere Rolle
Die Aufsicht

Was der Sachwalter tut — und was nicht

Der Sachwalter führt das Unternehmen nicht — er überwacht es. Die Geschäftsführung behält das Steuer, arbeitet aber unter ständiger, unabhängiger Aufsicht.

§ 274 InsO · Aufgaben des Sachwalters§ 272 InsO · Aufhebung

Für die Geschäftsführung heißt das: Transparenz ist keine Höflichkeit, sondern Betriebsbedingung. Wer Zahlen zurückhält, verliert die Eigenverwaltung — das Gericht ordnet dann nach § 272 InsO die Aufhebung an.

Überwachen und prüfen
  • prüft die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • überwacht Ausgaben und Geschäftsführung
  • prüft die angemeldeten Forderungen
  • zeigt dem Gericht an, wenn die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen würde
Eingreifen, wenn nötig
  • kann die Kassenführung an sich ziehen
  • kann Widerspruch gegen einzelne Geschäfte einlegen
Vorbereitung

Was vor dem Antrag stehen muss

Eigenverwaltung ist ein vorbereitetes Verfahren. Wer sie erst beantragt, wenn die Konten leer sind, bekommt sie nicht.

Belastbare Zahlen

Buchhaltung auf aktuellem Stand, Summen- und Saldenliste, offene Posten sauber abgestimmt.

Finanzplan

Sechs Monate, mit ausgewiesener Finanzierungslücke und benannten Quellen zu ihrer Deckung.

Sanierungskonzept

Was genau soll sich ändern? Kosten, Absatz, Struktur — mit Zahlen, nicht mit Absichten.

Gläubigergespräche

Die wesentlichen Gläubiger und Banken sollten eingebunden sein, bevor der Antrag gestellt wird.

Beratung an Bord

Ohne insolvenzerfahrene Begleitung scheitert die Planung regelmäßig an Formalien.

Gebündelte Akten mit Leinenband auf dem Konferenztisch

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