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Leistung IV · Treuhand

Abwicklungs­treuhand.

Nicht jede Gesellschaft, die endet, ist insolvent. Wer solvent schließen will, braucht dennoch jemanden, der Verträge beendet, Forderungen einzieht, Gläubiger befriedigt und die Löschung betreibt — sauber und fristgerecht.

Fides Gamma GmbH — Insolvenzverwaltung · Sanierung · Treuhand Berlin · Bundesweit tätig
VoraussetzungVermögen deckt Schulden
Sperrjahr12 Monate, § 73 GmbHG
Dauerin der Regel 15–24 Monate
Aufbewahrung10 Jahre nach Löschung
Der solvente Weg

Liquidation statt Insolvenz

Reicht das Vermögen zur Befriedigung aller Gläubiger, ist die Liquidation nach §§ 60 ff. GmbHG der richtige Weg. Die Gesellschafter beschließen die Auflösung, bestellen Liquidatoren, und die Gesellschaft firmiert fortan als in Liquidation. Die Liquidatoren beenden laufende Geschäfte, ziehen Forderungen ein, versilbern das Vermögen und befriedigen die Gläubiger.

§§ 60 ff. GmbHG · Auflösung§ 65 Abs. 2 GmbHG · Gläubigeraufruf§ 73 GmbHG · Sperrjahr§ 74 GmbHG · Löschung
Der eine Grundsatz

Erst die Gläubiger, dann die Gesellschafter: Erst wenn alle Verbindlichkeiten beglichen und das Sperrjahr abgelaufen ist, darf das verbleibende Vermögen verteilt werden. Wer diese Reihenfolge missachtet, haftet persönlich.

Übergabe einer gebundenen Aktenmappe über den Schreibtisch der Kanzlei
Geordnete Übergabe der Unterlagen
Schutz der Gläubiger

Das Sperrjahr

Nach dem Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger muss ein volles Jahr vergehen, bevor Vermögen an die Gesellschafter ausgekehrt werden darf. Das Sperrjahr nach § 73 GmbHG schützt Gläubiger, die sich erst spät melden. Es lässt sich nicht verkürzen — wohl aber sinnvoll nutzen, um Verträge geordnet zu beenden und steuerliche Fragen abzuschließen.

  • Auflösungsbeschluss und Anmeldung zum Handelsregister
  • Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger, Beginn des Sperrjahres
  • Kündigung von Miet-, Leasing-, Versicherungs- und Dienstverträgen
  • Einzug offener Forderungen, Verwertung des verbliebenen Vermögens
  • Befriedigung aller Gläubiger, Aufstellung der Liquidationsbilanz
  • Verteilung des Restvermögens, Schlussrechnung, Löschung im Register
Auftrag

Geordnet abwickeln

1
Übernahme des TreugutsVertrag

Klarer Auftrag, definierte Befugnisse, dokumentierter Bestand.

2
Sichtung und SicherungWochen 1–4

Konten, Verträge und laufende Pflichten werden erfasst und gesichert.

3
Verwertung und Erfüllungnach Plan

Vermögen wird realisiert, Verbindlichkeiten werden bedient.

4
Rechnungslegung und AuskehrAbschluss

Nachvollziehbar dokumentiert gegenüber allen Beteiligten.

Laufende Prüfung

Wenn es doch nicht reicht

Stellt sich während der Liquidation heraus, dass das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht deckt, greift die Insolvenzantragspflicht — auch für Liquidatoren. Diese Prüfung ist deshalb nicht einmalig, sondern begleitet die gesamte Abwicklung. Wir dokumentieren sie, weil sie im Zweifel die persönliche Haftung entscheidet.

§ 15a InsO · Antragspflicht auch für Liquidatoren
Gut zu wissen

Aufbewahrungspflichten überdauern die Löschung: Bücher und Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren. Wir organisieren die Verwahrung und benennen einen Ansprechpartner für spätere Anfragen.

Mandat

Unsere Rolle

Wir übernehmen die Abwicklung als Liquidator — oder begleiten die bestellten Liquidatoren treuhänderisch:

  • Wir führen das treuhänderische Abwicklungskonto.
  • Wir kommunizieren mit Gläubigern, Finanzamt und Registergericht.
  • Wir stellen sicher, dass die Reihenfolge eingehalten wird.

Am Ende steht eine gelöschte Gesellschaft ohne offene Fragen.

Überweisungsunterlagen und Füllfederhalter im Lampenlicht
Treuhänderisches Abwicklungskonto

Eine Abwicklung ist gelungen, wenn am Ende niemand eine Frage offen hat — kein Gläubiger, kein Amt, kein Gesellschafter.“

Ablauf

Von der Auflösung bis zur Löschung.

Sechs Stationen, eine feste Reihenfolge — vom Gesellschafterbeschluss bis zur gelöschten Gesellschaft. Das Sperrjahr gibt dabei den Takt vor.

Das Sperrjahr lässt sich nicht verkürzen
1

Beschluss

Gesellschafterbeschluss, Bestellung der Liquidatoren, Anmeldung zum Handelsregister.

2

Gläubigeraufruf

Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Ab hier läuft das Sperrjahr.

3

Abwicklung

Verträge beenden, Forderungen einziehen, Vermögen verwerten, Verbindlichkeiten begleichen.

4

Steuern

Liquidationsbilanzen, Abschlusserklärungen, Freigabe durch das Finanzamt.

5

Verteilung

Nach Ablauf des Sperrjahres Auskehrung des Restvermögens an die Gesellschafter.

6

Löschung

Schlussrechnung, Anmeldung der Beendigung, Löschung im Handelsregister.

12Monate Sperrjahr · § 73 GmbHG
15–24Monate Dauer in der Regel
10Jahre Aufbewahrung nach Löschung

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Wir übernehmen die Abwicklung oder begleiten Ihre Liquidatoren.

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