In jedem Verfahren, das wir führen, gibt es eine benannte Person für Gläubigeranfragen — mit Durchwahl und E-Mail-Adresse. Anfragen zu Sachstand, Quotenerwartung und Terminen beantworten wir in der Regel innerhalb eines Werktages. Wo wir noch nichts sagen können, sagen wir das, statt zu vertrösten.
Ihre Anmeldung ist erfasst und wird zur Tabelle genommen.
Festgestellt oder bestritten — mit nachvollziehbarer Begründung.
Verfahrensstand und Aussichten, ohne dass Sie nachfragen müssen.
Abschläge, sobald es der Bestand erlaubt; am Ende die Schlussverteilung.
Wir nennen Ihnen Bandbreiten, sobald sie begründbar sind, und sagen dazu, worauf sie beruhen. Zahlen ohne Grundlage helfen niemandem bei der Bilanzierung. Drei Dinge gehören zur Ehrlichkeit dazu:
Für die Bilanzierung von Forderungsausfällen stellen wir auf Anforderung eine schriftliche Einschätzung zum Stichtag aus.
Anfechtungsschreiben lösen verständlicherweise Ärger aus. Der Verwalter ist gesetzlich verpflichtet, Zahlungen aus der Krisenzeit zu prüfen — es ist keine Unterstellung. So gehen wir damit um:
Schildern Sie Ihr Anliegen in zwei Sätzen. Wir antworten innerhalb eines Werktages — vertraulich und unverbindlich.
Sicherheitenabstimmung, Verwertungsplanung, Abrechnung nach §§ 170, 171 InsO, Kontoführung im Verfahren.
Eigentumsvorbehalt, Weiterlieferung im Verfahren, Anfechtungsfragen zu Zahlungen aus der Krisenzeit.
Vermieterpfandrecht, Nutzungsentschädigung als Masseverbindlichkeit, Rückgabe und Räumung der Mietsache.
Beitragsrückstände, Abgrenzung von Insolvenz- und Masseforderungen, Anfechtung von Beitragszahlungen.
Insolvenzgeld, Lohnrückstände, Zeugnisse, Kündigungsfristen nach § 113 InsO.
Abgrenzung der Steuerforderungen, Umsatzsteuer im Verfahren, Freigabe selbstständiger Tätigkeit.