Amtsgericht Charlottenburg  ·  HRB 203168 B
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Leistung II · § 270d InsO

Schutzschirmverfahren.

Bis zu drei Monate geschützte Zeit, um in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan zu erarbeiten — ohne Vollstreckungsdruck und mit einem Sachwalter, den das Unternehmen selbst vorschlagen darf.

Fides Gamma GmbH — Insolvenzverwaltung · Sanierung · Treuhand Berlin · Bundesweit tätig
max. 3 MonateDauer
keine Zahlungs­unfähigkeitVoraussetzung
VorschlagsrechtSachwalter
InsolvenzplanErgebnis
Grundlage

Das Prinzip

Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ist eine besondere Form der Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren. Das Gericht setzt eine Frist von höchstens drei Monaten, innerhalb derer das Unternehmen einen Insolvenzplan vorlegt. In dieser geschützten Zeit gilt dreierlei:

Geschäftsführung bleibt im Amt

Das Unternehmen führt seine Geschäfte weiter selbst.

Vollstreckungsschutz

Zwangsvollstreckungen können untersagt werden — Ruhe für die Planarbeit.

Eigene Masseverbindlichkeiten

Durch gerichtliche Ermächtigung kann das Unternehmen selbst Masseverbindlichkeiten begründen.

Vorschlagsrecht des Schuldners

Der Sachwalter wird auf Vorschlag des Schuldners bestellt; das Gericht darf davon nur abweichen, wenn die vorgeschlagene Person offensichtlich ungeeignet ist. Das schafft Planbarkeit, die es im Regelverfahren nicht gibt.

Zulässigkeit

Die entscheidende Voraussetzung

Der Schutzschirm steht nur offen, solange noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Zulässig sind drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung — nicht mehr. Vier Punkte müssen bei Antragstellung zusammenkommen:

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung — keine eingetretene Zahlungsunfähigkeit
  • Mit Gründen versehene Bescheinigung einer erfahrenen, unabhängigen Person nach § 270d Abs. 1 InsO
  • Sanierung darf nicht offensichtlich aussichtslos sein
  • Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO liegt vor
Der wichtigste Termin

Diese Bescheinigung darf nicht von der Person ausgestellt werden, die später Sachwalter wird. Wird sie zu spät beauftragt, ist die Zahlungsunfähigkeit oft schon eingetreten — und der Schutzschirm verschlossen.

Rechtsgrundlagen§ 270d InsO · Vorbereitung einer Sanierung§ 270a InsO · Eigenverwaltungsplanung§ 18 InsO · Drohende Zahlungsunfähigkeit§§ 217 ff. InsO · Insolvenzplanverfahren
Arbeitsphase

Was in den drei Monaten passiert

Der Zeitplan ist eng — vier Arbeitsstränge laufen parallel:

  • Erstellung des Insolvenzplans
  • Verhandlungen mit Gläubigergruppen
  • Umsetzung operativer Maßnahmen
  • Vorbereitung der Abstimmung

Wer erst nach Anordnung des Schutzschirms mit der Planarbeit beginnt, schafft die Frist selten. Gut vorbereitete Verfahren bringen den Planentwurf bereits in Grundzügen mit.

Tritt während des Schutzschirms Zahlungsunfähigkeit ein, ist dies dem Gericht unverzüglich anzuzeigen. Das Verfahren wird dann in der Regel in ein reguläres Verfahren überführt.

Ergebnis

Am Ende steht der Plan

Legt das Unternehmen den Insolvenzplan fristgerecht vor, wird das Verfahren eröffnet und über den Plan abgestimmt. Nimmt die erforderliche Mehrheit an und bestätigt das Gericht, wirkt er für alle Beteiligten — auch für überstimmte Gläubiger.

  • Der Rechtsträger bleibt bestehen
  • Verträge und Genehmigungen laufen weiter
Ablauf nach § 270d InsO

Unter den Schirm — und wieder heraus.

Vier Stationen von der Antragstellung bis zur Aufhebung des Verfahrens — mit einer Frist, die das Gericht setzt, und einem Ziel, das von Anfang an feststeht: dem Insolvenzplan.

Höchstfrist: drei Monate
Liquiditätsplan und Kalender mit markierten Fristen auf dem Schreibtisch, daneben ein Füllfederhalter
Liquidität und Fristen — die Arbeitsgrundlage unter dem Schirm
1

Antrag mit Bescheinigung

Tag 0

Antrag, Bescheinigung nach § 270d Abs. 1 InsO und Eigenverwaltungsplanung gehen gemeinsam bei Gericht ein.

2

Schutzschirmphase

max. 3 Monate

Vollstreckungsschutz, die Geschäftsführung bleibt im Amt, ein vorläufiger Sachwalter überwacht.

3

Vorlage des Insolvenzplans

binnen der Frist

Erarbeitet mit dem Sachwalter und den wesentlichen Gläubigern.

4

Eröffnung in Eigenverwaltung

anschließend

Abstimmung über den Plan, Umsetzung, Aufhebung des Verfahrens.

Zeitplan

Drei Monate, realistisch geplant

So verteilt sich die Arbeit über Vorlauf und Schutzschirmphase — der Ablauf oben zeigt die rechtlichen Stationen, dieser Zeitplan den Arbeitsplan dahinter.

Vorlauf

Vor dem Antrag

Bescheinigung einholen, Eigenverwaltungsplanung erstellen, Planentwurf skizzieren, Sachwalter vorschlagen.

Monat 1

Stabilisierung

Liquidität sichern, Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten, Belegschaft und Lieferanten informieren.

Monat 2

Verhandlung

Gläubigergruppen bilden, Sanierungsbeiträge verhandeln, operative Maßnahmen umsetzen.

Monat 3

Planvorlage

Insolvenzplan finalisieren, einreichen, Abstimmungstermin vorbereiten.

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Kontakt

Der Schutzschirm hat ein Zeitfenster.

Es schließt sich mit dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.

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