Verwertung ist keine Ramschware. Es handelt sich um Betriebsmittel, die bis vor Kurzem im Einsatz waren — häufig gepflegt, dokumentiert und mit Wartungshistorie. Was den Preis bestimmt, ist nicht der Zustand, sondern der Zeitdruck des Verfahrens: Die Masse muss verwertet werden, und Lagerkosten mindern das Ergebnis für die Gläubiger.
Für Käufer entsteht daraus ein belastbares Geschäft, wenn drei Dinge stimmen:
Jeder Verkauf wird schriftlich festgehalten: Kaufgegenstand, Zustand, Preis, Übergabe.
Jedes Angebot wird geprüft; der Zuschlag ist gegenüber den Gläubigern begründbar.
Beim Kauf aus der Insolvenzmasse gilt ein Rückgaberecht von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, dazu die Herstellergarantie. Zudem besteht immer Gelegenheit zur Besichtigung:
Wer kauft, soll gesehen haben, was er kauft.
Besichtigung nach TerminvereinbarungFrei angeboten werden nur Sachen, die frei von Rechten Dritter sind und zum freien Verkauf sowie Weiterverkauf stehen; belastete Gegenstände verwerten wir ausschließlich in Abstimmung mit dem Berechtigten. Ob solche Rechte an einer Sache bestehen, wird vor dem Angebot geprüft — nicht nach dem Verkauf:
Was angeboten wird, kann wirksam übereignet werden.

Ihr Geld liegt auf einem für das Verfahren geführten Anderkonto, getrennt vom Vermögen der Gesellschaft, und wird erst nach Ihrer schriftlichen Bestätigung der ordnungsgemäßen Lieferung freigegeben. Die Verwertung erfolgt unter Aufsicht des Insolvenzgerichts.
Sie zahlen nicht an einen unbekannten Verkäufer, sondern auf ein überwachtes Anderkonto. Erst Ihre Bestätigung gibt das Geld frei — nicht vorher.
Alle Schritte schriftlich bestätigt Verfügbare Ware anfragen