Bei der Zwangsversteigerung entscheidet der Termin, nicht der Markt. Bieterkreis, Verkehrswertgutachten und Mindestgebote begrenzen das Ergebnis, und der Ablauf zieht sich über Monate. Der freihändige Verkauf durch den Verwalter erreicht dagegen den regulären Immobilienmarkt: Exposé, Makler, Besichtigungen, Verhandlung.
Voraussetzung ist die Zustimmung der Grundpfandgläubiger, denn sie geben ihre Sicherheit auf. Sie stimmen zu, wenn die Rechnung stimmt — deshalb legen wir Bewertung, Bieterlage und Kostenvergleich früh und vollständig offen.
Ziel ist fast immer der freihändige Verkauf — er erlöst mehr für Masse und Grundpfandgläubiger.
Für Betriebsgrundstücke ist die Altlastenfrage regelmäßig preisbestimmend. Wir legen vorhandene Gutachten und Katasterauskünfte offen, soweit sie in den Unterlagen des Schuldners vorhanden sind.
Schildern Sie Ihr Anliegen in zwei Sätzen. Wir antworten innerhalb eines Werktages — vertraulich und unverbindlich.