Ein Verwalter, der einem Gläubiger, einem Gesellschafter oder einem Erwerber näher steht als dem Verfahren, ist ungeeignet. Wir prüfen vor Annahme jedes Mandats mögliche Interessenkonflikte und legen Berührungspunkte offen, statt sie abzuwägen. Wo Zweifel bleiben, lehnen wir ab.
Was wir tun, muss ein Dritter Jahre später aus der Akte rekonstruieren können — ohne Erläuterung, ohne Erinnerung an Gespräche.
Eine Krise ist eine geschäftliche Information von hohem Wert — für Wettbewerber, Lieferanten und Kunden. Wir behandeln Mandatsinhalte auch dann vertraulich, wenn sie ohnehin öffentlich bekannt gemacht werden müssen, und stimmen jede Kommunikation nach außen vorher ab.
Ein fortgeführter Betrieb bringt der Masse in aller Regel mehr als die Summe seiner Einzelteile — und erhält Arbeitsplätze. Wir prüfen deshalb zuerst:
Trägt keine dieser Optionen, sagen wir es früh und deutlich.
Verfahrensrecht ist kompliziert genug. Wir erklären Fristen, Rechtsfolgen und Risiken in Sätzen, die man ohne juristische Ausbildung versteht — und wir schreiben hin, was jemand nicht hören will, statt es in Konjunktive zu verpacken.
Vor der Übernahme eines Mandats gleichen wir gegen unseren Bestand ab:
Ergibt die Prüfung eine Vorbefassung — etwa eine frühere Beratung des Schuldners oder eine laufende Beziehung zu einem Hauptgläubiger — teilen wir dies dem Gericht mit und stellen es dem Auftraggeber offen dar.