Es ist kostenfrei, unverbindlich und vertraulich. Wir hören zu, ordnen ein und sagen, welche Wege offenstehen — auch dann, wenn der beste Weg keiner ist, für den wir beauftragt werden. Mitbringen sollten Sie, was Sie haben: Mahnungen, Bescheide, Verträge, Kontoauszüge. Vollständigkeit hilft; Lückenlosigkeit ist keine Bedingung.
Was Sie nicht mitbringen müssen, ist Scham. Überschuldung entsteht in den meisten Fällen durch Ereignisse, die niemand plant: Krankheit, Trennung, Arbeitsplatzverlust, das Scheitern einer Selbstständigkeit.
Wir erfassen alle Verbindlichkeiten nach Gläubiger, Grund, Höhe und Titelstatus, dazu Einkommen, Unterhaltspflichten und Vermögen. Daraus ergibt sich der pfändbare Betrag — die Zahl, auf der jede Verhandlung mit Gläubigern aufbaut. Parallel prüfen wir, ob einzelne Forderungen verjährt, überhöht oder unbegründet sind; das kommt häufiger vor, als man denkt.
Schildern Sie Ihr Anliegen in zwei Sätzen. Wir antworten innerhalb eines Werktages — vertraulich und unverbindlich.
Ein Schuldenbereinigungsplan schlägt den Gläubigern vor, was tatsächlich leistbar ist — als Ratenzahlung, Einmalvergleich oder Kombination. Gläubiger stimmen häufiger zu, als Betroffene erwarten: Eine sichere Teilzahlung ist besser als eine unsichere Quote. Zwei Ausgänge sind möglich:
Die Sache ist erledigt: kein Verfahren, keine Veröffentlichung, keine Wohlverhaltensphase. Es gilt allein, was im Plan vereinbart ist.
Der Versuch ist gescheitert. Wir bescheinigen das und stellen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Vorsicht bei Angeboten, die gegen Vorkasse eine Schuldenfreiheit versprechen. Seriöse Beratung nennt Kosten vorab und verspricht kein Ergebnis, das vom Verhalten Dritter abhängt.
Wer selbstständig ist oder war, hat andere Fragen: Fortsetzung der Tätigkeit im Verfahren, Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO, Umgang mit Betriebsmitteln und offenen Steuerschulden. Diese Konstellationen behandeln wir gesondert — eine Verbraucherberatung reicht dafür in der Regel nicht.
Wer fordert was? Auch ungefähre Angaben helfen — wir vervollständigen später.
Mahnungen, Bescheide, Titel, Pfändungsankündigungen. Auch Ungeöffnetes.
Die letzten drei Abrechnungen oder Bescheide, bei Selbstständigen die aktuelle BWA.
Miete, Kredite, Leasing, Versicherungen, Unterhaltsvereinbarungen.
Die letzten drei Monate. Sie zeigen, was tatsächlich abfließt.