Die Unterscheidung entscheidet alles — sie bestimmt, ob Sie die Sache zurückerhalten oder vorrangig am Erlös beteiligt werden.
Die Sache gehört Ihnen. Sie gehört nicht zur Masse — und wird herausgegeben.
Sie haben ein Verwertungsrecht — etwa aus Sicherungsübereignung oder Pfandrecht. Die Sache bleibt in der Masse, der Erlös steht Ihnen vorrangig zu.
In der Praxis liegt der Streit fast immer in der Mitte. Diese Fragen klären wir früh, weil sie die verteilungsfähige Masse unmittelbar bestimmen:
Bewegliche Sachen, die der Verwalter im Besitz hat, verwertet er selbst — nicht der Sicherungsnehmer. Gleiches gilt für sicherungshalber abgetretene Forderungen.
Hier liegt das Verwertungsrecht beim Grundpfandgläubiger; der freihändige Verkauf wird einvernehmlich vereinbart.
Typische Sicherheiten in unseren Verfahren:
Übersteigt der Erlös die gesicherte Forderung, fließt der Überschuss der Masse zu. Darstellung schematisch.
Verwertet der Verwalter, behält die Masse nach § 171 InsO Kostenbeiträge ein: pauschal vier Prozent für die Feststellung des Rechts und in der Regel fünf Prozent für die Verwertung, zuzüglich der anfallenden Umsatzsteuer. Diese Beiträge sind gesetzlich vorgegeben und nicht verhandelbar.
Rechnen Sie also nicht mit dem Bruttoerlös. Wir legen die Abrechnung vollständig offen: Erlös, Kostenbeiträge, Umsatzsteuer, Auskehrung — nachvollziehbar Position für Position.
Sicherungsverträge und Anlagenverzeichnisse sollten aktuell und mit Seriennummern geführt sein. Fehlt die Individualisierung, scheitert das Absonderungsrecht häufig am Bestimmtheitsgrundsatz.
Sechs Belege, die Ihre Anmeldung tragen — am besten vollständig beim ersten Einreichen.
Vollständig, unterschrieben, mit Datum. Rahmenverträge samt aller Nachträge.
Anlagenverzeichnis mit Typ, Baujahr und Seriennummer. Bei Warenlagern eine Raumsicherungsklausel.
Lieferscheine und Rechnungen als Nachweis von Lieferung und Eigentumsvorbehalt.
Valutierung des gesicherten Darlehens, Kontoauszüge, aktueller Saldo.
Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung — nicht die aktuelle.
Parallel zur Tabelle anmelden, damit ein Ausfall abgesichert ist.