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FIDES GAMMA Insolvenzverwaltung & Treuhand · Berlin
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Leistung III · Für Gläubiger

Sicherheiten­verwertung.

Wer eine Sicherheit hat, steht nicht in der Reihe der einfachen Insolvenzgläubiger. Ob daraus tatsächlich Geld wird, hängt davon ab, wie sauber das Recht dokumentiert ist — und wie zügig es angemeldet wird.

Fides Gamma GmbH — Insolvenzverwaltung · Sanierung · Treuhand Berlin · Bundesweit tätig
Aussonderung§ 47 InsO — Herausgabe
Absonderung§§ 49 ff. — vorrangiger Erlös
VerwertungVerwalter bei § 166 InsO
Kostenbeiträge4 % Feststellung, i. d. R. 5 % Verwertung
Die entscheidende Weiche

Aussonderung oder Absonderung

Die Unterscheidung entscheidet alles — sie bestimmt, ob Sie die Sache zurückerhalten oder vorrangig am Erlös beteiligt werden.

§ 47 InsO

Aussonderung

Die Sache gehört Ihnen. Sie gehört nicht zur Masse — und wird herausgegeben.

§§ 49 ff. InsO

Absonderung

Sie haben ein Verwertungsrecht — etwa aus Sicherungsübereignung oder Pfandrecht. Die Sache bleibt in der Masse, der Erlös steht Ihnen vorrangig zu.

In der Praxis liegt der Streit fast immer in der Mitte. Diese Fragen klären wir früh, weil sie die verteilungsfähige Masse unmittelbar bestimmen:

  • Verlängerter Eigentumsvorbehalt nach Verarbeitung
  • Globalzession mit Kollision zur Sicherungsübereignung
  • Anwartschaftsrechte
Zwei Paar Hände über Kreditsicherungsunterlagen am Konferenztisch, daneben Taschenrechner und Füllfederhalter
Abstimmung mit Kreditinstituten — Prüfung der Sicherungsdokumentation
Zuständigkeit

Wer verwertet

§ 166 InsO — der Verwalter

Bewegliche Sachen & Forderungen

Bewegliche Sachen, die der Verwalter im Besitz hat, verwertet er selbst — nicht der Sicherungsnehmer. Gleiches gilt für sicherungshalber abgetretene Forderungen.

Grundpfandrecht — der Gläubiger

Grundstücke

Hier liegt das Verwertungsrecht beim Grundpfandgläubiger; der freihändige Verkauf wird einvernehmlich vereinbart.

Typische Sicherheiten in unseren Verfahren:

  • Sicherungsübereignung von Maschinen, Fahrzeugen und Warenlagern
  • Globalzession und Einzelabtretung von Forderungen
  • Einfacher, verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt
  • Grundschulden und Hypotheken an Betriebsgrundstücken
  • Vermieterpfandrecht und Werkunternehmerpfandrecht
§§ 170, 171 InsO

Wohin der Erlös fließt

4 %
5 %
USt.
Auskehr an den Gläubiger
Feststellungskosten — pauschal 4 % (§ 171 Abs. 1 InsO)
Verwertungskosten — pauschal 5 %, tatsächliche Kosten wenn höher (§ 171 Abs. 2 InsO)
Umsatzsteuer, soweit die Verwertung steuerpflichtig ist
Absonderungsberechtigter Gläubiger — der verbleibende Erlös

Übersteigt der Erlös die gesicherte Forderung, fließt der Überschuss der Masse zu. Darstellung schematisch.

Transparente Abrechnung

Was von Ihrem Erlös abgeht

Verwertet der Verwalter, behält die Masse nach § 171 InsO Kostenbeiträge ein: pauschal vier Prozent für die Feststellung des Rechts und in der Regel fünf Prozent für die Verwertung, zuzüglich der anfallenden Umsatzsteuer. Diese Beiträge sind gesetzlich vorgegeben und nicht verhandelbar.

Rechnen Sie also nicht mit dem Bruttoerlös. Wir legen die Abrechnung vollständig offen: Erlös, Kostenbeiträge, Umsatzsteuer, Auskehrung — nachvollziehbar Position für Position.

Hinweis für Kreditinstitute

Sicherungsverträge und Anlagenverzeichnisse sollten aktuell und mit Seriennummern geführt sein. Fehlt die Individualisierung, scheitert das Absonderungsrecht häufig am Bestimmtheitsgrundsatz.

Rechtsgrundlagen§ 47 InsO · Aussonderung§§ 49–51 InsO · Absonderung§ 166 InsO · Verwertung durch den Verwalter§§ 170, 171 InsO · Erlösverteilung & Kostenbeiträge
Fristen im Verfahren
Sicherungsrecht früh und vollständig anzeigen — vollständige Unterlagen beschleunigen die Anerkennung
Die Anmeldefrist zur Tabelle nennt der Eröffnungsbeschluss — sie ist keine Ausschlussfrist
Nachträgliche Anmeldung bleibt möglich — vor Beginn der Schlussverteilung sollte sie vorliegen
Insolvenzverwertung im Detail →
Was Sie tun sollten

In vier Schritten zu Ihrem Erlös.

Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller die Anerkennung — und desto früher die Auskehr. Was auf Ihrer Seite zu tun ist, bleibt überschaubar.

Gebündelte Verfahrensakten mit cremefarbenem Band auf dem Konferenztisch
Vollständige Unterlagen beschleunigen die Anerkennung
1

Sicherungsrecht anzeigen

Melden Sie Ihr Recht früh und vollständig an — mit Sicherungsvertrag, Anlagenverzeichnis, Rechnungen und Zahlungsnachweisen. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Anerkennung.

2

Forderung zur Tabelle anmelden

Parallel dazu — für einen etwaigen Ausfall bleiben Sie einfacher Insolvenzgläubiger.

3

Prüfung und Verwertung

Wir prüfen das Recht und verwerten bewegliches Sicherungsgut nach § 166 InsO; bei Grundstücken wird der freihändige Verkauf einvernehmlich abgestimmt.

4

Abrechnung und Auskehr

Erlös, Kostenbeiträge nach §§ 170, 171 InsO, Umsatzsteuer, Auskehrung — offengelegt Position für Position.

Checkliste

Unterlagen, die Ihr Recht belegen

Sechs Belege, die Ihre Anmeldung tragen — am besten vollständig beim ersten Einreichen.

01

Sicherungsvertrag

Vollständig, unterschrieben, mit Datum. Rahmenverträge samt aller Nachträge.

02

Individualisierung

Anlagenverzeichnis mit Typ, Baujahr und Seriennummer. Bei Warenlagern eine Raumsicherungsklausel.

03

Rechnungen

Lieferscheine und Rechnungen als Nachweis von Lieferung und Eigentumsvorbehalt.

04

Zahlungsnachweise

Valutierung des gesicherten Darlehens, Kontoauszüge, aktueller Saldo.

05

AGB

Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung — nicht die aktuelle.

06

Forderungsanmeldung

Parallel zur Tabelle anmelden, damit ein Ausfall abgesichert ist.

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Forderungsanmeldung

So melden Sie Ihre Forderung wirksam zur Tabelle an.

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Gläubigerservice

Ansprechpartner, Tabellenauszüge und Quotenauskunft.

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Immobilienverwertung

Für Grundpfandgläubiger: freihändiger Verkauf statt Versteigerung.

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Kontakt

Sicherheit im Verfahren?

Senden Sie uns die Unterlagen — wir prüfen und melden uns mit einer Einschätzung.

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Telefon: +49 30 82688235
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